Da die Tickets oft sehr schnell nach Buchung ausgestellt werden müssen, ist es unbedingt erforderlich, die Namen bei Buchung vollständig anzugeben und nach Buchung umgehend auf der Reisebestätigung zu überprüfen. Änderungen nach der Ticketausstellung können hohe Kosten verursachen. Die Namenseingabe muss analog der Eintragung im Personalausweis/Reisepass erfolgen.
WICHTIGE HINWEISE ZUR NAMENSEINGABE:
HINWEISE ZU FLUGVERBINDUNGEN MIT EINEM UMSTIEG
Falls Umsteigeverbindungen aufgrund einer Flugverspätung o.ä. verpasst werden, wird gebeten die Reiseleitung zu informieren. Die Telefonnummer der Reiseleitung ist auf den Reiseunterlagen zu finden.
Ab sofort zeigen wir Ihnen im CRS einen direkten Link zum Anmeldeformular für Airline-Sondermeldungen.
Einfach bestehende Buchung über Aktion D darstellen und der Link wir Ihnen unter den Buchungsdetails angezeigt.
Nach Klick auf den Link und Einloggen auf der FTI Serviceseite gelangen Sie direkt zu dem Anmeldeformular für Airline-Sondermeldungen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Frist, ab wann Sonderanmeldungen bei den Airlines möglich sind, unverändert bleibt. Diese varriert weiterhin je nach Airline.
Die Europäische Union veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine sogenannte "Schwarze Liste" derjenigen Fluggesellschaften, gegen die aufgrund von Sicherheitsmängeln oder -bedenken innerhalb der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist. Diesen Fluggesellschaften ist ein Start oder eine Landung auf Flughäfen innerhalb der EU nicht gestattet.
Hier finden Sie die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist: